Bundesagentur für Arbeit
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat kurz nach Abschluss der Umstellung ihrer 13.000 öffentlichen Internet-Informationsplätze von Windows NT auf Linux ein Zwischenresümee gezogen. Klaus Vitt, CIO der Informationstechnik der BA, meint laut einer Mitteilung, dass die BA mit der Umstellung auf Open-Source-Software "auf die künftigen technologischen Entwicklungen flexibel reagieren kann. Für die Zukunft steht der BA damit eine große Auswahl an potenzieller Software zur Nutzung verschiedener Internetmedien und für eine optimale Internetkommunikation der Kunden zur Verfügung".
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Als Distribution kommt OpenSuse 10.1 Remastered zum Einsatz, als Webbrowser der Firefox in der neuesten Version. Die Software wurde auf dem Server als Repository bereitgestellt und kam via PXE-Boot auf die Clients. Für die Umstellung, die inklusive Planung etwa ein Dreiviertel Jahr bis Ende vergangenen Jahres dauerte, wurde kein außenstehender Dienstleister benötigt, es seien also keine zusätzlichen Kosten angefallen, hieß es aus der BA gegenüber heise online.

Bundesagentur für Arbeit
Die Migration sei notwendig gewesen, "da die vorherige Kombination aus Windows NT und Internet Explorer bei der Darstellung aktueller Medieninhalte und der Unterstützung moderner Hardware mit der technologischen Entwicklung nicht mehr Schritt halten konnte", erklärte die BA. Beim Umstieg sei die Wahl aus Kostengründen und Sicherheitserwägungen auf Linux gefallen: Zum einen entstünden beim Einsatz von Linux keine Lizenzkosten, zum anderen ergäben sich durch durch die Umstellung der Clients standardisierte Automatisierungs- und Wartungsverfahren, da auf den Servern der BA ebenfalls Linux laufe. Ein weiterer Pluspunkt von Linux sei seine flexible Konfigurierbarkeit.
Da die Selbstinformationsplätze frei zugänglich sind, gebe es insbesondere hohe Anforderungen an die Sicherheit. Da komme der Vorteil zum Tragen, dass sich auf Linux nur wenige Schädlinge entfalten könnten. Auf den Rechnern in den Internet-Centern wurde nicht benötigte Software entfernt. Zusätzlich setzt die BA auf den Systemen eigene Sicherheitslösungen ein.
"Au-pair" kommt aus dem Französischen und bedeutet "auf Gegenseitigkeit". Aus einem Au-pair-Verhältnis sollen beide Seiten einen Nutzen ziehen. Deutsche Au-pair-Beschäftigte leben in einer Familie im Ausland. Umgekehrt leben ausländische Au-pairs bei deutschen Gastfamilien. Als Gegenleistung werden Mithilfe bei der Kinderbetreuung und im Haushalt erwartet. Au-pair ist für viele eine ideale Möglichkeit, vorhandene Fremdsprachenkenntnisse im Gastland zu vervollständigen.
Vorteile: Alle Probleme bei der Wohnungssuche entfallen, für kostenfreie Verpflegung ist gesorgt und für die Arbeit gibt es ein Taschengeld. Empfehlenswert jedoch ist die Vermittlung über eine Au-pair-Agentur, denn sie wählt die Gastfamilie sorgfältig aus und hilft, wenn es Probleme geben sollte.
Au-pair-Beschäftigung
Die Au-pair-Beschäftigung beinhaltet die zeitlich begrenzte Aufnahme von ausländischen Staatsangehörigen in deutsche Gastfamilien. Für den ausländischen Staatsangehörigen steht der Kulturerwerb und die Vertiefung der deutschen Sprachkenntnisse im Vordergrund. Als Gegenleistung für die Vermittlung dieser Kenntnisse unterstützt das Au pair die Gasteltern bei der Betreuung der minderjährigen Kinder.
Ein Au-pair, das nicht die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der EU, eines anderen Vertragsstaates des EWR oder der Schweiz besitzt, benötigt für die Beschäftigungsaufnahme einen Aufenthaltstitel (Visum/Aufenthaltserlaubnis), der die Ausübung einer Au-pair-Beschäftigung ausdrücklich erlaubt. Dieser Aufenthaltstitel wird von der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft/Konsulat) und der Ausländerbehörde erteilt, wenn die Bundesagentur für Arbeit der Beschäftigungsaufnahme zugestimmt hat.
Au-pairs aus den EU-Mitgliedstaaten Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn benötigen für die Aufnahme einer Au-pair-Beschäftigung eine Arbeitserlaubnis-EU. Diese wird auf Antrag von der örtlich zuständigen Bundesagentur für Arbeit erteilt. Au-pairs aus den übrigen EU/EWR-Staaten und der Schweiz benötigen keine Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit, um eine Au-pair-Beschäftigung aufzunehmen.
Au-pairs aus EU/EWR-Staaten wird von der Melde- beziehungsweise Ausländerbehörde eine Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht von Amts wegen ausgestellt.
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